Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Alexander Funk Premium Transport

Stand: 12.2025

Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) regeln das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Alexander Funk Premium Transport, Einzelunternehmen, Brunowstr. 60, 13507 Berlin, Deutschland (nachstehend „Auftragnehmer“) und seinem Vertragspartner (Auftraggeber, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer). Sie gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern als auch für Verbraucher, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften des Verbraucherschutzes dem nicht entgegenstehen. Die AGB gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1. Anwendungsbereich

1.1 Die AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, in denen Alexander Funk Premium Transport vom Auftraggeber mit Transport-, Verpackungs- und Montageleistungen – insbesondere für Kunstgegenstände – beauftragt wird, einschließlich Sonderleistungen wie Verpackung, Auf- und Abhängen oder Montage von Gut, Erhebung von Nachnahmen, Ausfuhr-anmeldungen, Einfuhr-abfertigungen, Vermittlung von Reiseverträgen, Besorgung von Transport- und Sach-versicherungen, Expresslieferungen, Direkttransporte, temperaturgeführte Transporte und Exklusivfahrten. Sie gelten sowohl im kaufmännischen Verkehr, als auch für Vertragsverhältnisse mit Nichtkaufleuten bzw. Verbrauchern; letzteres jedoch nur, soweit den einzelnen Bestimmungen nicht zwingende gesetzliche Regelungen des Verbraucherschutzes entgegenstehen.

1.2 Das zu behandelnde Gut darf – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform – nicht aus Gefahrgut, Geld, Wertpapieren, Tieren, Waffen/Waffenteilen oder Leichenteilen bestehen.

 

2. Pflichten des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer in Textform über Adressen, Anzahl, Art, Inhalt, Maße, Gewicht, Eigenschaften der Packstücke sowie über Raumverhältnisse am Abhol- und Zielort. Er sorgt dafür, dass Abhol- und Ablieferorte zugänglich sind.

2.2 Der Auftraggeber teilt den tatsächlichen Wert des Gutes und erkennbare Risiken (z. B. Gewinnentgang, Produktionsausfall) in Textform mit. Eine Haftungserhöhung oder Versicherungspflicht ist hiermit nicht verbunden.

2.3 Bei erkennbaren Risiken (z. B. Diebstahl, erhöhte Empfindlichkeit) kann der Auftraggeber besondere Transportmaßnahmen (z. B. Direkttransport, Zwei-Fahrer-Fahrten) in Auftrag geben.

2.4 Fehlende oder falsche Angaben nach 2.1–2. kann die Haftung des Auftragnehmers mindern.

2.5 Der Auftraggeber verpackt und kennzeichnet das Gut beförderungssicher, es sei denn, eine Verpackung durch den Auftragnehmer wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. Diese Vereinbarung muss entweder konkret für diesen Transport oder ausdrücklich für alle Transporte erfolgt sein; die bloße Tatsache, dass eine vorherige Sendung durch den Auftragnehmer verpackt wurde - sei es mit oder ohne Abrede - reicht diesbezüglich nicht aus. Wird eine Sendung auftragsgemäß durch den Auftragnehmer verpackt, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür eine übliche und angemessene Vergütung zu verlangen.

2.6 Der Auftraggeber ist für Ausfuhrgenehmigungen und Einfuhrabfertigungen verantwortlich, es sei denn, der Auftragnehmer wird ausdrücklich beauftragt.

2.7 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf Aufforderung von Zahlungen an Dritte frei (z. B. Schadensersatz, Einfuhrabgaben).

 

3. Haftung bei Transport

3.1 Haftungsbegrenzungen nach §§ 431 ff. HGB gelten, keine abweichenden Haftungsgrenzen werden vereinbart.

3.2 Bei Seetransport haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden durch die Schiffsführung, Feuer oder Explosion an Bord.

 

4. Lagerung

  • Keine Lagerung durch Alexander Funk Premium Transport.

     

5. Sonstige Haftungsbegrenzungen

5.1 Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers sind auf 25.000 € pro Schadensfall, maximal 100.000 € pro Schadensereignis begrenzt. Dies gilt auch, wenn durch ein Schadensereignis mehrere Geschädigte Ansprüche gegen Alexander Funk Premium Transporte erworben haben. Haftet der Auftragnehmer  jedoch außerhalb der transport-, speditions- oder lagerrechtlichen Haftung im Sinne von Ziffer 3.1 für den Schaden an einem Kunstgegenstand – beispielsweise im Zusammenhang mit dem Aufhängen eines Bildes –, so gilt Ziffer 3.1 dieser AGB entsprechend.

5.2 Für Schäden, die nicht dem Transportrecht nach §§ 407 ff. HGB unterfallen (z. B. Schäden bei Verpackungs-, Trage- oder Montagetätigkeiten), haftet der Auftragnehmer – vorbehaltlich Ziffer 6 – bis zu einer Höchstsumme von 100.000 € pro Schadensfall und bis zu insgesamt 200.000 € pro Kalenderjahr.

Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.3 Übersteigen mehrere Ansprüche die Höchstsumme, werden die Ansprüche im jeweiligen Verhältnis zu den berechtigten Gesamtforderungen befriedigt, bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstsumme.

5.4 Bei reiner Leistungsvermittlung (z. B. Montage durch Drittunternehmen) haftet der Auftragnehmer nur für ordentliche Auswahl des Dienstleisters.

 

6. Wegfall von Haftungsbegrenzungen

6.1 Haftungsbeschränkungen entfallen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung oder leitender Angestellter. Bei Verbrauchern gilt dies auch für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2 Haftungsregelungen nach 3 gelten entsprechend, sofern gesetzlich nicht abweichend.

 

7. Versicherung

7.1 Eine Transport- oder Werkleistungsversicherung wird nur auf ausdrückliche Vereinbarung in Textform abgeschlossen.

7.2 Für die Versicherungsbesorgung steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung sowie der Ersatz der hierbei entstehenden Auslagen zu.

 

8. Ablieferung und Reklamation

8.1 Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede am Lieferort anwesende empfangsberechtigte erwachsene Person, sofern der Auftraggeber keine abweichende Anweisung erteilt hat.

8.2 Äußerlich erkennbare Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Tages, mitzuteilen.

8.3 Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung mitzuteilen.

8.4 Gesetzliche zwingende Fristen (insbesondere für Verbraucher) bleiben unberührt. Erfolgt die Schadensanzeige nach Ablieferung bzw. Übergabe, muss sie in Textform erfolgen und den Schaden beschreiben.

 

9. Zahlung

9.1 Die Vergütung wird pro Auftrag vereinbart. Sie umfasst Transport-, Handling- und ggf. Verpackungsleistungen.

9.2 Der Auftragnehmer kann eine Vorauszahlung oder angemessene Abschlagszahlungen verlangen, wenn dies vereinbart wurde oder der Aufwand dies erfordert.

9.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

 

10. Verjährung

10.1 Für transportrechtliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen (§§ 439, 475a HGB).

10.2 Für sonstige Ansprüche beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

 

11. Gerichtsstand & Recht

11.1 Es gilt deutsches Recht.

11.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Berlin. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn schriftlich vereinbart.

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